Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xo7 GmbH (nachfolgend Xo7 genannt)
§ 1 Zusammenarbeit
Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Xo7 GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
§ 2 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde unterstützt Xo7 bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Xo7 hinsichtlich der von Xo7 zu erbringenden Leistungen eingehend schriftlich instruieren. Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Xo7 im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Text-, Ton- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Xo7 umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Xo7 die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
§ 3 Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Xo7 tätig werden, hat der Kunde, wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Xo7 hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Xo7 aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
§ 4 Termine
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von Xo7 nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden. Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Xo7 nicht zu vertreten und berechtigen Xo7, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Xo7 wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
§ 5 Leistungsänderungen
Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Xo7 zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Xo7 äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Xo7 von dem Verfahren nach dem nachfolgenden Absätzen 2 bis 5 absehen.
Xo7 prüft welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Xo7, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Xo7 dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Xo7 die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Xo7 dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Xo7 wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Xo7 berechnet.
Xo7 ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Xo7 für den Kunden zumutbar ist.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
Xo7 garantiert nur solche Eigenschaften des Produktes, die ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Käufer zugesichert sind. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist Xo7 nach ihrer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern.
Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn Nachbesserungen mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muß Xo7 etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist Xo7 frei von der Gewährleistungspflicht, die von Xo7 erbrachte Leistung gilt als abgenommen.
Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft ein Käufer die von Xo7 gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbunden gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche an Xo7 zu verweisen.
§ 7 Darstellung von Seiten im World Wide Web (bzw. im Webbrowser)
Die Xo7 GmbH übernimmt keine Gewähr für die Darstellung von WWW-Seiten. Alle dem Kunden dargestellten Seiten (auf Papier oder in elektronischer Form) sind als Muster anzusehen, die abhängig von der Systemumgebung auf der die Seiten angezeigt werden, stark variieren können. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß grafische Darstellungen auf textorientierten Browsern nicht möglich sind.
§ 8 Software- /Webseitenpflege
Xo7 ist für die weitere Pflege der Software oder Webseite nicht verantwortlich, es sei denn es wurde ein gesonderter Pflegevertrag abgeschlossen. Wird ein Vertrag abgeschlossen, so betrifft er nur die vertraglich abgesicherten Änderungen, sonstige Änderungen an der Software/Webseite können nur nach neuem Vertrag durchgeführt werden. Eine Kündigung des Vertrages ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen vor einer neuen Aktualisierung möglich. Die Kündigung muß in jedem Fall fristgerecht per Briefpost beim Empfänger eingehen. Eine fristlose Kündigung durch Xo7 kann nach Unterlassungsaufforderung oder auch Erfüllungsaufforderung unter den folgenden Gründen erfolgen:
- Das Vorliegen konkreter Verdachtsmomente auf strafrechtliche Aktivitäten des Auftraggebers.
- Nutzung der Software oder Webseiten zur Verbreitung von Daten, welche die Rechte Dritter wie oben genannt verletzen.
- Zahlungsverzug laut den AGBs.
§ 9 Vergütung
Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz der Xo7 GmbH mehr als 50 km beträgt.
Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann Xo7 eine Handling Fee in Höhe von 15% der Auftragssumme erheben. Die Vergütung von Xo7 erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, die monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von Xo7, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
Xo7 ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen ( § 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen.
Von Xo7 erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Xo7 getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von der Xo7 GmbH für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Projekten die per freigegebenen Kostenvoranschlag abgewickelt werden, ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, 30% des Rechnungsbetrages vor Projektbeginn, 30% bei Abnahme von Einzelleistungen und 40% bei Endabnahme fällig. Als Abnahme gilt in jedem Fall die Onlinestellung oder Übermittlung des zu erbringenden Produktes bzw. Dienstleistungen.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Die im Vertrag aufgeführten Leistungen sind nach Fertigstellung des jeweiligen Moduls oder Entwicklungsstands auf Rechnung zu zahlen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt kostenfrei auf das Konto der Xo7 GmbH zu überweisen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die Xo7 GmbH auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über den aktuellen Zinssatz für nicht eingeräumte Überziehungen zu berechnen. Ist der Kunde in den fälligen Zahlungen im Verzug, so ist die Xo7 GmbH ohne Nachfristsetzung berechtigt die Programme und Webseiten bis zum Eingang des offenen Betrags für den Zugriff zu sperren oder mit Hinweis auf die Eigentumsrechte der Xo7 GmbH sperren zu lassen.
Ebenso ist Xo7 bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder bei Weiterführung des Vertrags Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Käufer trägt die gesamten Gerichts- und Vollstreckungskosten.
§ 11 Rechte
Xo7 gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Xo7 kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
§ 12 Schutzrechtsverletzungen
Xo7 stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Xo7 unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.
Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Xo7 - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
§ 13 Rücktritt
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Xo7 diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 14 Haftung
Xo7 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Xo7 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf EURO 15% der Auftragssumme bzw. der Jahresgebühr lt. Rahmenvertrag.
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xo7 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Xo7.
§ 15 Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach, keine Mitarbeiter von Xo7 abzuwerben oder ohne Zustimmung von Xo7 anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Xo7 der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
§ 16 Geheimhaltung und Presseerklärung
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per eMail - zulässig.
§ 17 Schlichtung
Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.
Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
§ 18 Sonstiges
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Xo7 darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Xo7 darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
§ 19 Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per eMail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Xo7 GmbH.
Xo7 GmbH
Siemensring 86
D-47877 Willich
Fon +49-2154-484489
Fax +49-2154-485795
http://xo7.de
Geschäftsführer:
Dirk Görres, Andreas Kaiser
Amtsgericht Krefeld HRB 7790
USt.Id.Nr. DE224460922
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